BGH

Offenburger-Douglas-Taler gerettet: Reaktionen auf BGH-Urteil

Die Douglas-Taler wird es weiterhin geben – das hat das Bundesgericht jetzt entschieden. Die BZ ging daraufhin erst einmal einkaufen. Was bewerten Offenburger Einzelhändler das Urteil?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nur einen geringen Rabatt dürfen die d... in Form von Douglas-Talern gewähren.   | Foto: Ralf Burgmaier
Nur einen geringen Rabatt dürfen die drei Offenburger Apotheken von Esther Caunes in Form von Douglas-Talern gewähren. Foto: Ralf Burgmaier
Ziel ist die Lindenapotheke, eine von drei Offenburger Apotheken, in denen das Apothekerehepaar Hermann und Ingeborg Douglas vor rund zehn Jahren das Rabattsystem der Douglas-Taler eingeführt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Gerhard Hund, Esther Caunes, Loris Tonon

Weitere Artikel