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Sechster Prozesstag

Offenburger Arztmordprozess: Staatsanwalt fordert Freispruch und Unterbringung in Psychiatrie

BZ-Plus Der Offenburger Arztmordprozess neigt sich dem Ende zu. Der Angeklagte sei paranoid-schizophren, stellt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Der sechste Prozesstag im Protokoll.  

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Der sechste Verhandlungstag in Offenburg  | Foto: dpa
Der sechste Verhandlungstag in Offenburg Foto: dpa
Das Wichtigste in Kürze
Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff auf einen Mediziner in Offenburg wird gegen einen 27-Jährigen verhandelt. Dem Asylbewerber wird Mord zur Last gelegt. Er soll Mitte August einen 52 Jahre alten Arzt in dessen Praxis mit einem Messer getötet haben. Der Mediziner starb nach Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort. Für den Prozess waren ursprünglich sechs Verhandlungstage angesetzt. 40 Zeugen wurden gehört. Die Staatsanwaltschaft hat auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in der Psychiatrie wegen paranoider Schizophrenie plädiert.
12.55 Uhr:
12.33 Uhr:
Der Verteidiger nimmt Bezug auf die Anklage: Mord in Tateinheit mit Körperverletzung. Sicher sei, dass sich die Tat nur gegen den Arzt gerichtet habe, nicht aber gegen die Arzthelferin. Sie sei im Zuge der Tat verletzt worden. "Es geht einzig allein um die Frage: Ist der Angeklagte Schuld an der Tat der Tötung des Dr. T.?"
Der Angeklagte sei freizusprechen, weil seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sei. Daher sei auch die Unterbringung im Maßregelvollzug zwingend. "Der Angeklagte ist krank und weil er krank ist, hat er keine Schuld, das müsse man akzeptieren." Man dürfe ihn auch nicht nur auf dem Papier freisprechen.
"Es ist ein juristisch äußerst interessanter Fall", sagt Lederle. Es gehe um die Frage, ob sich der Wahn nur gegen den getöteten Arzt richte. Es habe vorher keine Anzeichen für die Tat gegeben. "Niemand hätte das verhindern können, kein ...

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