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Letzter Prozesstag im Protokoll

Offenburger Arztmordprozess: Angeklagter muss in die Psychiatrie

BZ-Plus Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf einen Offenburger Arzt hat das Landgericht das Urteil verkündet: Der Angeklagte ist nicht schuldfähig und muss nun in ein psychiatrisches Krankenhaus. Möglicherweise kommt er nie wieder frei.  

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Der Angeklagte  | Foto: dpa
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Der Angeklagte Foto: dpa
Das Wichtigste in Kürze
Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff auf einen Mediziner in Offenburg wird gegen einen wohl 38-Jährigen verhandelt. Dem Asylbewerber wird Mord zur Last gelegt. Er soll Mitte August einen 52 Jahre alten Arzt in dessen Praxis mit einem Messer getötet haben. Der Mediziner starb nach Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort. Für den Prozess waren ursprünglich sechs Verhandlungstage angesetzt. 40 Zeugen wurden gehört. Die Staatsanwaltschaft hat auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Unterbringung in der Psychiatrie wegen paranoider Schizophrenie plädiert. Er schloss sich damit dem Gutachten des Tübinger Psychiaters Stephan Bork an. Das Gericht ist den Forderungen am letzten Verhandlungstag gefolgt.
16.10 Uhr: Die Urteilsbegründung dauert an. Richter Heinz Walter schildert, dass bei einem Maßregelvollzug der Angeklagte beweisen müsse, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Das werde immer wieder überprüft. Der Angeklagte leide seit mindestens Anfang 2017 an einer paranoiden Schizophrenie. Es sei zudem wahrscheinlich, dass der Angeklagte ...

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