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Oesterle fordert Geldstrafe von 5000 Euro

Plädoyers im Heffner-Prozess.  

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OFFENBURG (pb). Die Reklame für Schlankmacher, Entschlacker und Glücksbringer könnte den Offenburger Reformhausbetreiber Winfried Heffner teuer zu stehen kommen. Ingesamt 125 Tagessätze à 40 Euro fordert die Staatsanwaltschaft wegen irreführender Werbung. Heffners Anwalt plädiert in dem Verfahren vor dem Landgericht auf Freispruch.

Hat der Drogist in seinen Zeitungsinseraten für seine Produkte Wirkungen versprochen, die diese gar nicht bringen ...

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