Ölfirmen müssen zahlen
Bretonische Gemeinden fordern Schadenersatz von Total wegen einer Ölpest im Jahr 1999
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LUXEMBURG. Ölfirmen müssen für die Kosten von Tankerunglücken bezahlen, wenn sie bei der Auswahl des Schiffs nicht genügend auf Sicherheitsaspekte geachtet haben. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Anlass für die Entscheidung war das Auseinanderbrechen des Tankers Erika 1999 vor der bretonischen Küste.
Der EuGH stützte sich bei seinem Urteil auf das Verursacherprinzip der europäischen Abfall-Richtlinie. Ausgelaufenes ...