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ORTSCHAFTSRAT ALTDORF

Nutzung ausgeschlossen

Im Bebauungsplan Gewerbegebiet Süße Matten aus dem Jahr 2016 ist lediglich die Art der baulichen Nutzung festgelegt. In einer ersten Änderung soll nun festgezurrt werden, dass bisher ausnahmsweise zulässige Anlagen für soziale Zwecke – zum Beispiel Einrichtungen zur Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Pflege oder Sozialarbeit sowie Anlagen zur Fremdwerbung – künftig ausgeschlossen sind. Dem stimmte der Bauausschuss einstimmig zu. Sportliche und gesundheitliche Einrichtungen sind von der Sperre ausgeschlossen, wie Bauamtsleiter Markus Schoor auf Anfrage von Olaf Deninger (SPD) bestätigte. "Störungsanfällig" Einrichtungen sollen dort keinen Platz finden. Dazu sollten auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels zählen, befand Carina Kratt (FWV). Damit teilt sie die Sicht der Verwaltung.

Toilette beschädigt

Im Januar wurde die Friedhofstoilette beschädigt. Die Reparatur kostete 5000 Euro. In der Nacht des Schmutzigen Donnerstages waren in der Toilette erneut Vandalen zugange. Zum Schaden kommt jetzt noch ein großer Wasserschaden. Aufgrund des Bedarfs soll die Anlage nach Reparatur dennoch nicht komplett geschlossen werden. Eine Anlehnung der Öffnungszeiten an die Kirchenöffnung ist angedacht, muss aber noch mit der Kirchengemeinde abgestimmt werden.
Schlagworte: Carina Kratt, Olaf Deninger, Markus Schoor
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