Nur Zukunftsmusik?
Chancen und Grenzen der digitalen Technik in der Immobilienverwaltung.
Monika Hillemacher (dpa)
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Statt sich direkt vor Ort zu treffen, tauschen sich die Eigentümer virtuell aus. Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann an der Versammlung teilnehmen – von zu Hause aus, aus dem Büro oder aus dem Urlaub. Technisch ist das möglich. Doch nicht nur das WEG-Gesetz, das aus dem Jahr 1951 stammt, setzt Wohnungsbesitzern Grenzen. Ein Überblick über alles, was online möglich ist – und was nicht.
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Der Zugriff auf den geschützten Bereich erfolgt mit einem Passwort, das jeder Nutzer bekommen kann. "Eigentümer und Verwalter sprechen das ab", sagt Meier. Das Einrichten des Newsrooms sei ein Serviceangebot, dafür sei kein Beschluss der Eigentümerversammlung ...