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Nur drei Gründe sind erlaubt

Befristeter Mietvertrag: Für Wohnen auf Zeit gelten klare Regeln.  

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Mietverträge werden meist unbefristet abgeschlossen. Sie enden, wenn einer der beiden Vertragspartner kündigt. Doch es kommt auch vor, dass der Vermieter einen Zeitmietvertrag anbietet, der zu einem festgelegten Termin endet. Die rechtlichen Vorgaben an solche Mietverträge sind allerdings streng.

"Für den Mieter hat ein Zeitmietvertrag keine besonderen Vorteile, sondern eher Nachteile", findet Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arge Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Wenn er ausziehen ...

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