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Nicht schuldfähig – aber hochgefährlich

Die Tötung einer Frau in Wiesloch wurde vom Landgericht Heidelberg als Mord eingestuft. Der Täter gilt als schuldunfähig. Nun wird er unbefristet in der Psychiatrie untergebracht.  

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Das Landgericht Heidelberg stufte die Tat als Mord ein.  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Das Landgericht Heidelberg stufte die Tat als Mord ein. Foto: Uwe Anspach (dpa)
Ein psychisch kranker Mann muss nach der Tötung einer 30-Jährigen im September in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) weiter in Sicherheitsverwahrung. Das ...

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