Nicht nur ein neuer Name

Die Stadtverwaltung Waldkirch stellt auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht um.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Geld bleibt Geld, aber der Haushaltspl...d im neuen Jahr ganz anders aussehen.   | Foto: Lennart Preis/dpa
Geld bleibt Geld, aber der Haushaltsplan wird im neuen Jahr ganz anders aussehen. Foto: Lennart Preis/dpa

WALDKIRCH. Weitgehend unbemerkt von den Bürgern bahnt sich seit längerem in der Stadtverwaltung eine kleine kaufmännische Revolution an, die nun ab Beginn des kommenden Jahres zum Tragen kommen wird: die Umstellung aufs Neue Kommunale Haushaltsrecht ab 1. Januar 2013. Betroffen davon ist die komplette Stadtverwaltung, einschließlich aller Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungen. Das Ziel des neuen Haushaltsrechtes ist es, für mehr Kostentransparenz und effizienteres Arbeiten zu sorgen.

Was ändert sich durch das Neue Haushaltsrecht grundsätzlich?
Wer als interessierter Bürger oder als Gemeinde- und Ortschaftsrat in der Stadt Waldkirch künftig einen Haushaltsplan in die Hand bekommt, wird vergeblich nach jahrzehntelang gewohnten Begriffen wie "Verwaltungshaushalt", "Vermögenshaushalt" oder "Zuführungsrate" suchen. Zu den Veränderungen äußerten sich diese Woche Oberbürgermeister ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel