Nicht einfach vor die Türe setzen
Bei einer Trennung streiten Paare häufig nicht nur um Kinder und Geld, sondern auch um das gemeinsame Zuhause.
Monika Hillemacher (dpa)
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
"Mach, dass du rauskommst". Ein solcher Satz ist schnell gesagt, wenn Paare sich trennen, und einer den anderen vor die Tür setzen will. In Wahrheit ist es komplizierter. Denn die Partner haben in Bezug auf die Wohnung Rechte und Pflichten. "Das Ende der Beziehung beendet nicht automatisch den Mietvertrag", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Relativ eindeutig ist die Sache bei unverheirateten Paaren. Hat nur einer von beiden den Mietvertrag unterschrieben, ist er alleiniger Mieter. Er kann wohnen bleiben – oder die Wohnung kündigen und ausziehen. Der andere Partner muss so oder so ...