Die Ausländerabteilung des Amts für öffentliche Ordnung bietet nun die Dienstleistung "Verpflichtungserklärung abgeben" auf der städtischen Homepage auch online an. Das teilt die Verwaltung mit. Eine Verpflichtungserklärung wird benötigt, wenn eine aus dem Ausland stammende Person ein Besuchervisum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen möchte und die Kosten für die Reise und den Aufenthalt nicht selbst tragen kann. "Eine dritte Person hat dann die Möglichkeit, diese Kosten zu übernehmen und die Absicht mit einer Verpflichtungserklärung bei uns im Rathaus zu bestätigen", erklärt Amtsleiter Dominic Rago. Ähnlich einer Bürgin oder eines Bürgen verpflichtet sich die dritte Person dabei, für alle entstehenden Kosten, einschließlich eventuelle Krankenbehandlung und die Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Im Rahmen der Erklärungsunterzeichnung wird daher entsprechend die Bonität geprüft, teilt die Stadt mit.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.
Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr