Neue Tapete nur bei Bedarf
Bundesgerichtshof kippt mieterfeindliche Klausel zur Renovierung von Wohnungen.
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KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Mieter erneut vor überzogenen Renovierungspflichten in Schutz. Nach einem Urteil vom Mittwoch sind Klauseln im Mietvertrag unwirksam, die den Mieter beim Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichten.
Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt, entschied das Karlsruher Gericht. Denn nach dem Wortlaut der Bestimmung müsse die Wohnung auch dann instand gesetzt werden, wenn sie eigentlich in tadellosem Zustand sei. (Az: VIII 316/06 vom ...