Neue Regel hilft Abgemahnten kaum
Beschränkung von Abmahnkosten im neuen Urheberrecht auf 100 Euro dürfte seltener Einzelfall bleiben / Zu viele Klauseln.
Stefan Ernst
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Mit der am 11. April vom Bundestag beschlossenen neuen Urheberrechtsnovelle hat das Bundesjustizministerium eigentlich eine "Verbesserung der Situation von Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen", angestrebt. Umgesetzt werden soll dies durch den zweiten Absatz eines neuen Paragrafen, der bei Abmahnungen in bestimmten Fällen die Abmahnkosten auf 100 Euro deckelt. Für die Praxis zeigen sich allerdings deutliche Schwierigkeiten bei den tatsächlichen Rechtsfolgen.
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