Netzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von Wärmepumpen und Wallboxen drosseln, damit das Netz nicht in die Knie geht. Die Regeln dafür liegen jetzt vor. Jedoch fehlt noch die nötige Technik.
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Droht das örtliche Stromnetz zusammenzubrechen, sollen Netzbetreiber den Stromverbrauch von Wärmepumpen und privaten Ladestationen dimmen können. Regeln für solche Notfälle hat die Bundesnetzagentur kürzlich veröffentlicht. Demnach müssen alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab Jahresbeginn 2024 in Betrieb gegangen sind oder noch gehen werden, eine vorübergehende Begrenzung ihrer Leistung zulassen. Doch gibt es unter den 866 Netzbetreibern bereits ...