Kommentar
Neubergstraße: Mehr als ein Sonderopfer
Eigentümer in der Neubergstraße könnten enteignet werden, wenn sie ihre Grundstücke für den Ausbau der Straße nicht abgeben. Ob in diesem Verfahren aber wirklich die Interessen des Gemeinwohls mit denen der zu Enteignenden in einem ausgewogenen Verhältnis sind, ist fraglich.
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