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Oberlandesgericht

Negativzinsen in Riester-Sparplan sind unzulässig

Negativzinsen in einem Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen zur Altersvorsorge sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht zulässig.  

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Eine positive Entscheidung für die Kunden.  | Foto: Boris Zerwann
Eine positive Entscheidung für die Kunden. Foto: Boris Zerwann
Die verwendeten Klauseln seien intransparent und ...

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