Nach Urteil des Bundessozialgerichts
Nachzahlungen für Grenzgänger
Wer in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt, bekommt Nachzahlungen auf bereits erhaltenes Kurzarbeitergeld. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hin.
Sa, 26. Nov 2022, 19:00 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen