Nachweispflicht für Teststellenbetreiber nun bis Ende 2028
Mit Corona-Teststellen wurde während der Pandemie bekanntlich auch viel Missbrauch getrieben. Um Abrechnungen zu prüfen, müssen Teststellen-Betreiber nun bis Ende 2028 entsprechende Nachweise aufbewahren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen