Ein 61 Jahre alter Sexualstraftäter muss nach seiner bereits verbüßten Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Baden-Baden ordnete eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an.
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"Eine Therapiefähigkeit liegt nicht vor", sagte der Richter zur Begründung. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Damit wird er auf unbefristete Zeit nicht mehr in die Freiheit ...