Ein 61 Jahre alter Sexualstraftäter muss nach seiner bereits verbüßten Haftstrafe im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Baden-Baden ordnete eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an.
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Das Landgericht Baden-Baden hat einen Sexualstraftäter zur Sicherheitsverwahrung verurteilt. Das Thema wird im Land derzeit heiß diskutiert. Foto: Deutscher Anwaltverein (DAV)
"Eine Therapiefähigkeit liegt nicht vor", sagte der Richter zur Begründung. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Damit wird er auf unbefristete Zeit nicht mehr in die Freiheit ...