Beamtinnen können nicht verlangen, dass Verbesserungen bei der Mütterrente auch für sie gelten. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg. Hier liege keine verfassungswidrige Benachteiligung vor.
Laut Freiburger Richter gebe es bei Beamtinnen nicht das Problem der Altersarmut, weil diese in der Regel Anspruch auf ein Mindestruhegehalt haben. (Symbolbild) Foto: dpa
Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zuletzt wiederholt ausgeweitet. Seit 1986 konnten Mütter (auf Antrag auch Väter) ein "Babyjahr" pro Kind einbringen. 1992 wurde die anrechenbare ...