Beamtinnen können nicht verlangen, dass Verbesserungen bei der Mütterrente auch für sie gelten. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg. Hier liege keine verfassungswidrige Benachteiligung vor.
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Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zuletzt wiederholt ausgeweitet. Seit 1986 konnten Mütter (auf Antrag auch Väter) ein "Babyjahr" pro Kind einbringen. 1992 wurde die anrechenbare ...