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Klage abgelehnt

Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Mütterrente

BZ-Plus Beamtinnen können nicht verlangen, dass Verbesserungen bei der Mütterrente auch für sie gelten. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg. Hier liege keine verfassungswidrige Benachteiligung vor.  

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Laut Freiburger Richter gebe es bei Beamtinnen nicht das Problem der Altersarmut, weil diese in der Regel Anspruch auf ein Mindestruhegehalt haben. (Symbolbild) Foto: dpa
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