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Nach dem Urteil ins Justizvollzugskrankenhaus

32-jähriger Laufenburger ist schuldunfähig, das Landgericht hält schwere Straftaten des Mannes aber für nicht wahrscheinlich.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Die Frage nach der dauerhaften Unterbringung eines 32-jährigen Laufenburgers, der in schuldunfähigem Zustand mehrere Straftaten begangen hatte, in einem psychiatrischen Krankenhaus stellte sich der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen unter dem ...

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