Mutterschutz auch nach Fehlgeburten
Jedes Jahr kommt es zu Tausenden Fehlgeburten. Nun werden die Rechte der betroffenen Frauen gestärkt.
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Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Woche der Schwangerschaft greift. Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen.
Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich in Deutschland 6000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten – 84.000 – erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.