Mutterschutz auch nach Fehlgeburten

Jedes Jahr kommt es zu Tausenden Fehlgeburten. Nun werden die Rechte der betroffenen Frauen gestärkt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein von Union, SPD und Grünen eingebrachter Gesetzentwurf fand im Bundestag eine einstimmige Mehrheit. Die Reform sorge für eine Regenerationszeit, die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage, erläuterte die SPD-Abgeordnete Sarah Lahrkamp.

Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht. Nun gibt es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Woche der Schwangerschaft greift. Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen.

Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich in Deutschland 6000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten – 84.000 – erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Schlagworte: Sarah Lahrkamp
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.

Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr

Weitere Artikel