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Arbeitsrecht

Müssen Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenbaren?

Befragungen zum persönlichen Impfstatus sind nicht zulässig. Das Arbeitsrecht lässt nur im Gesundheitswesen die Erfassung von personenbezogenen Daten über den Impfstatus von Beschäftigten zu.  

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Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt.   | Foto: Ralf Hirschberger
Eine Befragung zum persönlichen Impfstatus ist nur im Gesundheitswesen erlaubt. Foto: Ralf Hirschberger
Der Fall: Der Chef eines (erfundenen) Betriebs verteilt an seine Beschäftigten einen Fragebogen zur Corona-Impfung. Die Beantwortung sei freiwillig. ...

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