Arbeitsrecht
Müssen Arbeitnehmer ihren Impfstatus offenbaren?
Befragungen zum persönlichen Impfstatus sind nicht zulässig. Das Arbeitsrecht lässt nur im Gesundheitswesen die Erfassung von personenbezogenen Daten über den Impfstatus von Beschäftigten zu.
Fr, 9. Jul 2021, 17:21 Uhr
Wirtschaft
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