Befragungen zum persönlichen Impfstatus sind nicht zulässig. Das Arbeitsrecht lässt nur im Gesundheitswesen die Erfassung von personenbezogenen Daten über den Impfstatus von Beschäftigten zu.
Der Fall: Der Chef eines (erfundenen) Betriebs verteilt an seine Beschäftigten einen Fragebogen zur Corona-Impfung. Die Beantwortung sei freiwillig. ...