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Mord, Totschlag oder Unfall

Sachverständige: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit im Denzlinger Mordprozess.  

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DENZLINGEN/FREIBURG. Unfall oder fahrlässige Körperverletzung? Oder war es ein versuchter Totschlag, als die erste Kugel des Trommelrevolvers Taurus, Kaliber neun Millimeter, einen 37-jährigen Mitarbeiter der Energie Baden-Württemberg (EnBW) bei einem Kundenbesuch in Denzlingen in den Bauch traf? Wie sind zwei Messerstiche und 13 massive Schläge auf den Kopf des Verletzten und zwei weitere Schussverletzungen, von denen eine tödlich war, juristisch einzuordnen? Als Totschlag oder Mord?

Antworten auf diese am dritten Verhandlungstag gegen einen 45-jährigen Denzlinger vom Schwurgericht gestellten Fragen werden am kommenden Mittwoch in ihren Plädoyers der Staatsanwalt, der Anwalt der Familie des Getöteten und der Verteidiger geben. Am Tag darauf wird das Gericht sein Urteil verkünden.
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