Money, Money, Money
Was tun, wenn das Geld in der Ausbildung immer knapp ist – hier gibt es Tipps.
dpa
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Mit dem Ausbildungsstart verdienen viele junge Menschen ihr erstes eigenes Geld. 690 Euro sind es Minimum. Manche kommen damit gut über die Runden, bei anderen reicht das Geld womöglich nur bis zur Monatsmitte. Was können letztere besser machen?
Michael Heuser vom Deutschen Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung rät, zunächst mithilfe eines Haushaltsbuchs zu dokumentieren, welche Einnahmen reinkommen und wofür das Geld Monat für Monat ausgegeben wird. Das schafft ein Gefühl dafür, wohin das Geld fließt, und wo womöglich Verbesserungspotenzial besteht. Gerade Spontankäufe, Handykosten, Streaming- und Fitnessstudio-Abos können sich zu einer ordentlichen Summe addieren.
Zudem hilft es, gewisse Budgets festzulegen - etwa für Miete, Essen, Kleidung und Freizeit und diese auch einzuhalten. Den täglichen Bedarf rät Heuser mithilfe einer Einkaufsliste zu besorgen, um Spontankäufe zu vermeiden. Brauchbare, aber günstigere Kleidung gibt es etwa auch im Secondhand-Laden.
Wer für die Ausbildung aus dem Elternhaus ausziehen musste, hat durch die Wohnkosten natürlich eine größere finanzielle Belastung zu schultern. Aber auch hier kann gespart werden, gibt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen zu bedenken. Ein Azubi-Wohnheim oder eine WG könnten Alternativen zur eigenen Wohnung sein.
Wenn all das nicht hilft, können manche Auszubildende staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das können etwa die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Wohngeld sein. Welche Voraussetzungen jeweils gelten, erfahren Interessierte bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise der örtlichen Wohngeldstelle ihrer Kommune.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren