Monat für Monat 200 Sanktionen
Auch die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) ist häufig gezwungen, ihren Klienten das ALG II zu kürzen.
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ORTENAU. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die bundesweit tätigen Jobcenter – im Ortenaukreis bei der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) angesiedelt – Hartz-IV-Empfängern auch dann nicht über Gebühr das Arbeitslosengeld II mindern dürfen, wenn diese sich wenig oder gar nicht kooperativ verhalten. Auch die KOA fühlt sich mit schöner Regelmäßigkeit gezwungen, Verweigerungshaltung zu ahnden. Alleine im vergangenen Jahr wurden 2500 Sanktionen verhängt – bei etwa der Hälfte ging es um Kürzungen von über 30 Prozent.
Sanktionen durch die Jobcenter im Land gibt es schon lange. Mal wird das Arbeitslosengeld II lediglich um zehn Prozent gekürzt, mal sind es 30, mal 60 Prozent – und manchmal werden die Zuschüsse sogar auf null gesetzt – dann, wenn sich ...