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Auf die Klage, mit der Titisee-Neustadt vor das Bundesverfassungsgericht zieht, werden Gemeinden aus ganz Deutschland schauen. Im Kampf um den Betrieb ihres Stromnetzes reicht die Stadt Kommunalverfassungsbeschwerde ein, allerdings nicht gegen ein parlamentarisches Gesetz, sondern gegen Gewohnheitsrecht. Die Kommune greift das "kartellrechtliche Regime der Strom- und ...