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Mitgefühl für den Angeklagten

Die Berufungsverhandlung gegen einen 42-Jährigen endete mit Freispruch - wie in der ersten Instanz / Staatsanwalt zeigt Einsicht.  

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Die Verhandlung vor dem Landgericht ist so gut wie beendet, da wendet sich die Vorsitzende Richterin noch einmal persönlich an den 42-jährigen Lehrer aus Lörrach, dem Anfang Mai 2002 ein Betrunkener auf der A 5 vor sein Auto gelaufen war. Sie spricht von "Mitgefühl" dafür, dass er gleich zweimal zu Unrecht belastet wurde und will dies ausdrücklich als "Zeichen der Reue" verstanden wissen.

Vergleichbare Töne hört man sonst eher von der Anklagebank. Der Hintergrund der Geste: nach einem Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung in der ersten Instanz durch das Amtsgericht hatte auch die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung nicht zu einer Verurteilung ...

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