Mit viel Risiko überholt
Vorstellungen über das Strafmaß klaffen in den Plädoyers auseinander / Berufung angekündigt.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Die Vorstellungen über das richtige Strafmaß gingen weit auseinander in der Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war dazu "verdonnert" worden, eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 100 Euro zu fordern. Dabei hing die Tagessatzhöhe vom Einkommen des Angeklagten ab, der als Bankkaufmann in leitender Funktion tätig ist. Der Verteidiger sah dagegen im Verhalten seines Mandanten nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 75 Euro zu ahnden wäre.
Weil dieses Bußgeld dem Unfallverursacher weitere drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingebracht hätte, strebte der eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. Sein Anwalt unterbreitete einen konstruktiven Vorschlag: In Bayern könne man sich mit dem zehnfachen Bußgeldbetrag "freikaufen". Also statt ...