Mit dem Urteilsspruch fallen die Handfesseln des Brandstifters
Amtsgericht setzt zweijährige Freiheitsstrafe für 71-jährigen "Lachenhäusle"-Wirt auf drei Jahre zur Bewährung aus / Viele Ungereimtheiten und Widersprüche.
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TITISEE-NEUSTADT. Die Hände gefesselt, betrat Hans S. Saal IV des Amtsgerichtes in Freiburg. Als freier Mann fand der 71-Jährige Stunden später ein Lächeln für den Vollzugsbeamten. Das Schöffengericht hatte ihn nicht freigesprochen, wie von seiner Verteidigerin gefordert, sondern den Vorwurf der Anklage auf schwere Brandstiftung und das versuchte Herbeiführen einer Sprengexplosion bestätigt. Indem es ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilte und diese Strafe auf drei ...