Analyse

Mit Bundestagsvotum die Sterbehilfe stoppen

BZ-Plus Mehr als 80 Sterbewillige haben Anträge auf Schlafmittel für einen Suizid beim Bundesinstitut für Arznei-Mittel gestellt. Ein Rechtsgutachter sieht den Staat nicht in der Pflicht.  

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Pentobarbital-Natrium wird in der Sterbehilfe oft verwendet.  | Foto: dpa
Pentobarbital-Natrium wird in der Sterbehilfe oft verwendet. Foto: dpa
Auf dieses Gutachten haben 83 Sterbewillige gespannt gewartet – also die 83 Bürger, die vom Bundesinstitut für Arznei-Mittel (BfArM) ein Schlafmittel bekommen wollen, um sich damit das Leben zu nehmen. Das Bundesinstitut hat ihre Anträge nicht entschieden und damit nach Auffassung des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio richtig gehandelt. In einem Gutachten ...

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