Fotowettbewerb

Mit Bildern Grenzen überwinden: Fotowettbewerb "Crossing Borders"

Anzeige Wie ist das Leben im deutsch-französisch-schweizerische Dreiländereck? Der Fotowettbewerb prämiert die besten zwölf kreativen Fotoarbeiten zum Thema und veröffentlicht sie in einem Dreiland-Kalender.  

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Grenzenlos: Zeige Deinen Blick aufs de...bewerb „Crossing Borders“.  | Foto: Kanton Basel-Stadt
Grenzenlos: Zeige Deinen Blick aufs deutsch-französisch-schweizerische Dreiland beim Fotowettbewerb „Crossing Borders“. Foto: Kanton Basel-Stadt
Wer an dem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, der von der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz (ORK) initiiert ist, sollte mit seinen Bildern das Thema "Crossing Borders" (Grenzen überwinden) auf kreative und künstlerische Weise thematisieren. Die Aufnahmen sollen grenzüberschreitende Erlebnisse, Erfahrungen oder Begegnungen illustrieren, welche das Leben im Dreiland prägen.
Mitmachen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Oberrheinregion. Mit dem Wettbewerb sollen insbesondere junge Fotografinnen und Fotografen ermutigt und gefördert werden, ihre Arbeiten einzureichen und somit ihren Blick auf die Region zu teilen. Der Teilnahmeschluss ist der 31. August 2025.

Preise
Eine Fachjury wählt aus allen Einsendungen die zwölf besten Bilder aus, von denen elf mit einem Preisgeld von 500 Euro prämiert werden. Die Fotografin, der Fotograf des Siegerfotos erhält ein Wochenende für zwei Personen mit Übernachtung in Basel im Wert von 1000 Euro.

Teilnahmebedingungen
- Das eingereichte Bild muss das Thema "Crossing Borders" (Grenzen überwinden) am Oberrhein thematisieren und im Jahr 2025 aufgenommen worden sein.
- Die Wettbewerbsteilnehmenden müssen das Urhebungsrecht des eingereichten Fotos innehaben.
- Das Bild darf keine rechtswidrigen, diskriminierenden, sexistischen oder rassistischen Inhalte enthalten.
- Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass das eingereichte Foto mit Nennung des/der Fotografen/in auf den Webseiten und Social Media-Plattformen der ORK und der beteiligten Gebietskörperschaften, im Jahresbericht der ORK, als Dreiland-Fotokalender sowie allenfalls an einer Ausstellung der ORK publiziert werden darf.
- Wenn Personen klar erkennbar sind, muss deren Einverständnis zur Veröffentlichung des Bildes vorliegen, um den Persönlichkeitsschutz zu wahren. Bei Abbildung minderjähriger Personen bedarf es einer schriftlichen Publikationserlaubnis der Erziehungsberechtigten.
- Die Datei muss als jpg, png oder tiff Format eingereicht werden.
- Das Bild muss eine Mindestauflösung von 5'000 x 3'500 Pixeln haben und darf eine Größe von 100 MB nicht überschreiten.
Du willst dabei sein? Informationen und den Link zum Hochladen der Fotos findest Du unter www.bs.ch

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