Missbrauch war nicht nachzuweisen
Das Landgericht spricht einen Stiefvater aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf frei, seine Tochter mehrfach vergewaltigt zu haben.
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Hat der 43-jährige Lagerist aus dem Kaiserstuhl seine 14-jährige Stieftochter zwischen Mai 96 und Juli 97 mehrfach sexuell missbraucht, oder basiert der Vorwurf auf einem "Racheakt" von Ex-Frau und Stieftochter?
Zum vierten Mal musste ein Gericht eine Antwort auf diese keineswegs einfache Frage finden. Denn objektive, gerichtlich verwertbare Beweismittel gab es nicht. Die Richter konnten sich lediglich auf mehrdeutige Indizien und die Aussage der Klägerin und zugleich einzigen Zeugin stützen, die die Vorwürfe drei ...