Arbeitsrecht
Minijobber: Auch für Arbeit auf Abruf gelten Regeln
Die Gewerkschaften sprechen von "modernen Tagelöhnern", doch von jetzt auf gleich muss kein Minijobber einsatzbereit sein. Jetzt sind die Gesetze erneut geändert worden.
So, 18. Aug 2019, 14:44 Uhr
Wirtschaft
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Rund 1,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland (4,5 Prozent) arbeiten auf Abruf, wie aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Vor allem unter Minijobbern in Gastronomie ...