Sie schuften auf Spargel- und Erdbeerfeldern – doch was sollen Erntehelfer verdienen? Nun ist klar: Die badischen Bauern müssen ihnen erst vom 1. Januar 2017 an den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen.
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Dies geht aus einer Pressemitteilung von Peter Weiß hervor, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen/Lahr. Nach Angaben des Politikers sei es gelungen, eine zweijährige Übergangsphase zu vereinbaren. Während dieser Zeit soll nicht der gesetzliche Mindestlohn gelten, sondern gemäß eines eigenen ...