BZ-Serie (1)

Millionen von Minijobbern werden Rechte unterlassen

Eine Studie besagt, dass Arbeitgeber ihren Minijobbern Rechte nicht gewähren. Bei Krankheit müssten diese trotzdem bezahlt werden. Auch könnten sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen.  

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In Restaurants sind häufig Minijobberinnen an der Arbeit.  | Foto: dpa
In Restaurants sind häufig Minijobberinnen an der Arbeit. Foto: dpa
Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. Zu diesem Ergebnis kam jüngst eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Danach haben zwei Drittel der Minijobber noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. Dieser Ratgeber ist der erste Teil der BZ-Serie über die Rechte von Minijobbern. Er soll ihnen helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.
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