BGH-Urteil
Mieter trägt Vermieterin vor die Tür
Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Die Kündigung der Vermieterin sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.
dpa
Do, 5. Jun 2014, 0:00 Uhr
Panorama
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