Kein Scherz: Deutsche Gerichte müssen sich mit dem Füttern von Vögeln beschäftigen. Die Urteile fallen recht unterschiedlich aus, doch klar ist: Gegen Futterhäuschen und Meisenknödel ist nichts einzuwenden.
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Tauben sind nicht jedermanns Freund: Manch einer genießt es, ihnen beim Picken zuzusehen. Für andere stellen sie eine Belästigung dar. Foto: photocase
Dem Mieter einer Wohnung wird das Recht zugesprochen, Singvögel in der kalten Jahreszeit auf dem Balkon, der Terrasse oder von den Fensterbänken aus zu füttern (Ag Frankfurt, Urteil 17.12.1975, 33 C ...