Methadon nur für den Eigengebrauch
Freispruch für einen 55-Jährigen vom Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln / Zeuge gesteht Falschaussage ein.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Aller guten Dinge sind drei. Für einen 55-jährigen Neustädter bestätigte sich dieses Sprichwort nun: In seiner dritten Verhandlung in derselben Sache vor dem Amtsgericht wurde er vom Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln freigesprochen.
Laut Anklage sollte der schwerbehinderte Mann im September, Oktober und Dezember 2014 einem Bekannten mindestens sechsmal Methadon gewinnbringend verkauft haben. Weil im Januar 2015 in seiner Wohnung zwei mit dem Heroin-Ersatzstoff ...