Urteil des Landgerichts Offenburg

Meinungsstreit: Herrenknecht unterliegt Stocker

Gangolf Stocker darf dem Schwanauer Tunnelbohr-Unternehmer Martin Herrenknecht weiterhin "mafiöse Strukturen" unterstellen. Das entschied heute das Langericht Offenburg mit Blick auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.  

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Gangolf Stocker (links) mit dem Stuttgart 21-Schlichter Heiner Geißler.  | Foto: dpa
Gangolf Stocker (links) mit dem Stuttgart 21-Schlichter Heiner Geißler. Foto: dpa
Nach zehn Minuten war die Sache vom Tisch: Gangolf Stocker darf dem Schwanauer Unternehmer Martin Herrenknecht weiter "mafiöse Strukturen" unterstellen. In ihrer Urteilsbegründung hat ...

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