Meineid kostet 600 Euro Strafe
Stiefvater lügt vor Gericht für Stiefsohn: "Aussagenotstand".
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HOCHSCHWARZWALD/FREIBURG. Wer als Zeuge vor Gericht lügt und vereidigt wird, begeht einen Meineid. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt ein Jahr. Einen Arbeiter aus dem Hochschwarzwald hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts Freiburg jetzt zwar des Meineids schuldig gesprochen, aber dafür nur eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt.
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro beantragt. Der Verteidiger hatte um ein gerechtes Urteil für seinen Mandanten gebeten, der im November 2005 als Zeuge in der Verhandlung ...