"Meine Mandantin will keine Rache"
BZ-INTERVIEW mit dem Rechtsanwalt Reinhard Kirpes, der im Prozess um das Bahnunglück von Brühl eine Nebenklägerin vertritt.
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OFFENBURG/KÖLN. Seit 1. Juni 2001 findet vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Köln der Prozess zum Zugunglück von Brühl statt. Unter den Opfern des D 203, der in der Nacht zum 6. Februar auf dem Weg von Amsterdam nach Basel im Bahnhof von Brühl entgleiste, waren auch zwei junge Männer aus Gengenbach. Der Offenburger Rechtsanwalt Reinhard Kirpes vertritt die Mutter des 29-Jährigen, der bei dem Unglück sein Leben verlor. Ralf Burgmaier sprach mit ihm über einen Prozess voller Ungereimtheiten.
BZ : Herr Kirpes, die Bahn hat den Angehörigen der Todesopfer des Brühler Zugunglücks jeweils 30 000 Mark gezahlt. Das ist nicht gerade viel für den Verlust eines Menschen.Reinhard Kirpes : Nach deutschem Recht haben die Angehörigen von Unfallopfern überhaupt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es sei denn sie können nachweisen, dass sie durch den Verlust ...