Mehr Rechtssicherheit für die Stadt
Die neue Landesbauordnung betrifft den normalen Häuslebauer kaum / Warten auf die Ausführungsbestimmungen.
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WEIL AM RHEIN. So gut wie unbemerkt von der Öffentlichkeit, trat am 1. März die Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft. Die gute Nachricht vorneweg: Für den normalen Häuslebauer ändert sich nur wenig, betroffen davon sind vor allem die Planer von Mehrfamilienhäusern.
"Das Baurecht ist vor allem an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst worden", beschreibt Hauptamtsleiterin Annette Huber die neuen Regelungen. Eine dieser Entwicklungen ist die Alterung der Gesellschaft. "Die ...