Account/Login

Mehr Mindestlohn im Kanton Basel

Als Inflationsausgleich steigt der Mindestlohn im Kanton Basel ab 1. Januar auf 22 Franken. Die Gewerkschaften wollten mehr.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt von aktuell 21, 70 Franken brutto pro Arbeitsstunde wird ab dem 1. Januar 2025 auf 22 Franken angepasst. Dies hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kantonsblatt vom Samstag mitgeteilt. Der Mindestlohn wird jährlich anhand eines Mischindexes der Teuerung angeglichen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt im Kanton für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ein minimaler Bruttoverdienst von 21 Franken pro Stunde. Wie das Gesetz über den kantonalen Mindestlohn vorschreibt, wird dieser jährlich gemäß dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt. Dies war seit der Einführung stets der Fall. Dabei wird jeweils auf 5 Rappen gerundet. Im Juni 2021 nahm das Stimmvolk Basel-Stadt als erster Deutschschweizer Kanton die Einführung des Mindestlohns mit fast 54 Prozent an. Es handelte sich dabei um den Gegenvorschlag zu einer nicht angenommenen Initiative der Gewerkschaften, die einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde verlangt hatten.

Ressort: Basel

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 02. November 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel