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Mehr Geld für Geschiedene

Urteil aus Karlsruhe: Wiederaufnahme der Berufstätigkeit kommt künftig auch der Frau zugute.  

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KARLSRUHE. Frauen, die nach der Scheidung wieder berufstätig werden, bekommen künftig mehr Unterhalt. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof. Einkünfte, die eine geschiedene Frau aus einer neu aufgenommenen Berufstätigkeit erzielt, werden künftig nur noch teilweise auf den Unterhalt, den sie von ihrem früheren Gatten bekommt, angerechnet. Bisher galt die vollständige Anrechnung.

Natürlich ist das Urteil geschlechtsneutral formuliert, doch meist sind es die Frauen, die nach einer Scheidung unterhaltsberechtigt sind - insbesondere, wenn sie zu ...

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