Mehr Flüchtlinge für die Kommunen
Gesetzesänderung nimmt Städte und Gemeinde bei der Beherbergung von Asylbewerbern, aber auch den Kreis stärker in die Pflicht.
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ORTENAU. Von 2014 an werden die Städte und Gemeinden der Ortenau mehr Flüchtlinge aufnehmen müssen. Ursache ist eine Gesetzesänderung. Sie besagt, dass die vorläufige Unterbringung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise auf zwei Jahre begrenzt sein wird. Danach müssen die Kommunen für die Unterbringung sorgen.
Michael Loritz, zuständiger Dezernent des Ortenaukreises, erklärt, dass in der Vergangenheit in der Ortenau hierfür ein Schlüssel ausgearbeitet wurde. Der sieht pro 430 Einwohner einer Gemeinde die Aufnahme eines ...