Mehr als ein grober Fahrfehler
Verurteilung nach Unfall.
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ST. BLASIEN. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung musste sich ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richterin Stefanie Herke verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro und sprach ein zweimonatiges Fahrverbot aus.
An einem Abend im Mai 2012 war der Angeklagte mit seinem Auto von Todtmoos-Weg in Richtung Todtmoos-Strick unterwegs. Vor ihm her fuhr ein Reisebus mit geringer ...