Mann schießt in Lörrach auf Auto – Gericht geht nicht von Tötungsvorsatz aus
Die Vorsitzende Richterin sieht in dem Schuss auf ein Auto lediglich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Sie verhängt zweieinhalb Jahre Haft.
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Der Schuss in die Seitenscheibe eines fahrenden Autos am Morgen des 9. Mai in Lörrach-Stetten ist nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Freiburg weder, wie angeklagt, ein Mordversuch, noch eine Nötigung gewesen. Das Gericht hat die Tat des 50-jährigen Schützen aus Lörrach am Freitag als vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingestuft und im ...