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ST. BLASIEN. Wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 156 Fällen, zehn davon in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung in 13 Fällen wurde ein 64- Jähriger vom Amtsgericht St. Blasien zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte verpflichtete sich, jeden Kontakt zu einer Frau zu unterlassen und widerrief unwahre ...